Rechtsprechung

  • Rechtssachenbeschreibung
    • Nationale Kennung: 200.024.218/01
    • Mitgliedstaat: Niederlande
    • Gebräuchliche Bezeichnung:De Staat der Nederlanden v. Gold Travel
    • Art des Beschlusses: Sonstiges
    • Beschlussdatum: 07/04/2009
    • Gericht: Gerechtshof
    • Betreff:
    • Kläger:
    • Beklagter:
    • Schlagworte:
  • Artikel der Richtlinie
    Package Travel Directive, Article 7
  • Leitsatz
    Eine Reiseagentur, die den Anforderungen zum Schutz von Verbrauchern vor ihrer Insolvenz nicht gerecht wird, muss den Verkauf von Pauschalreisen solange einstellen, bis sie die Anforderungen erfüllt.
  • Sachverhalt
    Die Verbraucherbehörde (CA) führte Ende 2007 Marktstudien durch, um zu überprüfen, ob Reiseagenturen und -organisatoren die Anforderungen des Art. 7:512 BW an ausreichende finanzielle Sicherheit im Insolvenzfall erfüllten. Während dieser Marktstudie wurden viele Agenturen gefunden, die nicht im SGR (Stichting Garantiefonds Reisgelden) Garantiefond für Reiseagenturen registriert waren, einschließlich Travel Gold.
    Gold Travel bot Pauschalreisen für Verbraucher an, ohne für ausreichende finanzielle Sicherheit für den Insolvenzfall gesorgt zu haben. Die CA trat am 25. März 2007 erneut an Gold Travel heran und fragte, ob diese Situation behoben sei. Gold Travel antwortete, dass der vom Verbraucher bezahlte Preis direkt an Hotels und Fluggesellschaften ginge, dass Gold Travel keinen Schuldner habe und daher kein Insolvenzrisiko bestehe. CA geht davon aus, dass Gold Travel trotz vieler weiterer Aufforderungen, eine Eintragung im SGR vorzunehmen, noch immer seine Pflicht gem. 7:512 BW verletzt.
  • Rechtsfrage
    Das Gericht erkannte Gold Travel als Organisator an, der gem. Art. 7:500 BW Pauschalreisen für Verbraucher anbietet. Gold Travel müsste den Anforderungen an Absicherung für den Insolvenzfall gerecht werden, um sicherstellen zu können, dass Verbraucher im Falle abgesagter Reisen dafür Erstattungen nach Art. 7:512 BW bekämen. Die Tatsache, dass die vom Verbraucher bezahlten Preise direkt an andere Parteien fließen, schützte die Verbraucher nicht, wenn Insolvenz zu einem Zeitpunkt erklärt würde, zu dem das Geld noch auf dem Konto von Gold Travel läge und ein Transfer noch nicht stattgefunden hätte. Das Gericht hat angeordnet, dass Gold Travel den Verstoß gegen Art. 7:512 BW entweder durch Beendigung des Verkaufs beheben muss oder durch die in Art. 7:512 BW bestimmten Maßnahmen. Für den Fall, dass die Agentur nicht innerhalb von 3 Monaten den Bestimmungen des Urteils nachkommt, wurde eine Strafe für jeden weiteren Tag, an dem der Verstoß nicht behoben wurde, angesetzt.
  • Entscheidung

    Volltext: Volltext

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